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Flugbetrieb. Wie gehts es weiter?

Die Fluggelände sind vom DHV wieder frei gegeben. Allerdings gilt es nun regionale und in unserem Fall leider auch lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Der Verband hat die Fluggelände wieder frei gegeben und im Saarland ist Sport unter freiem Himmel wieder -mit Einschränkungen- erlaubt. Sicher fragen sich jetzt unsere Mitglieder: "Wie komme ich beim 1. Para-Ski-Club wieder in die Luft?" 

Nun, die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Noch gilt es regionale Regelungen zu beachten, bei uns kommen noch lokale Besonderheiten/Schwierigkeiten dazu. Starten wir mit den regionalen. Sport unter freiem Himmel ist im Saarland seit vergangener Woche wieder erlaubt, allerdings -und das ist quasi der K.O. für uns- in Gruppen bis maximal 5 Personen und ohne Körperkontakt. Wenn man bedenkt, dass mit Windenfahrer, Mopedfahrer, Startleiter und Pilot schon 4 davon "verbraucht" sind, wird es schwierig einen Windenbetrieb zu planen. Selbst wenn man den Windenfahrer abzieht, weil er ja 700m weiter weg sitzt.

Aber auch wenn diese Einschränkung in einer der kommenden Verordnungen entfallen sollte, wird  es nicht einfach. Kämen wir zu den lokalen Besonderheiten. Nach Obergailbach dürfen wir aktuell nicht, wegen den Grenzschließungen. Bleibt Herbitzheim. Dort befinden wir uns a) mitten in einem Naturschutzgebiet und haben b) nicht die gesamte Fläche gepachtet. Lediglich mit den Eigentümern der Herbitzheimer Seite bestehen schriftliche Verträge. Zudem sind diese etwas entspannter, was Betreten und beispielsweise Mähen betrifft. Mit dem Bauern auf der Gersheimer Seite haben wir keinen schriftlichen Vertrag. Er wollte das damals nicht unterzeichnen, hat uns aber zumindest mündlich zugesichert, dass wir dort schleppen dürfen. Jeder der bereits Schleppbetriebe in Herbitzheim organisiert hat weiß allerdings, dass er recht kritisch ist, was das Betreten und Befahren der Wiese angeht. Jetzt wo das Gras hoch steht, ist er sicher kaum bereit dies zuzulassen.

Wir werden also warten müssen, bis mindestens die Gersheimer Seite gemäht ist.

Das sind leider keine guten Nachrichten, zumal wir ja auch nicht -wie sonst in dieser Zeit- in die Vogesen ausweichen können. Selbst Nachbarfluggebiete aufzusuchen ist kaum möglich, da die meisten Geländehalter ab der Lockerung der Beschränkungen ihre Gelände nur für Mitglieder geöffnet haben. Gerne würden wir hier bessere Nachrichten verkünden.

Für den Fall, dass die Gersheimer Seite gemäht ist, werden wir zügig -unter Beachtung aller Hygieneregeln- den Schleppbetrieb in Herbitzheim ermöglichen. Die Technik wurde bereits von Eugen auf Vordermann gebracht und wartet nur darauf endlich loszulegen. Bis dahin heißt es sich in Geduld zu üben und die Wiesen auch nicht zum Groundhandeln zu betreten. Ob ein Gelände offen oder geschlossen ist, kann man hier nachschauen. 

Wir bedanken uns für Euer Verständnis.