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Wichtiges Urteil für uns Luftsportler

Beiträge der DHV Homepage werden hier in der Regel nicht erneut diskutiert. Aber das hier ist ein wichtiger Erfolg unseres Verbandes

 

 

Von den meisten Piloten unbemerkt schwebte seit Jahren über unserem Sport die Gefahr, dass man uns im Zusammenhang mit Naturschutzgebieten so stark reglementiert, dass es für aufwindgetragene Luftfahrer nicht mehr möglich gewesen wäre, unseren Sport auszuüben. Das Ganze hätte nicht nur bei echten Natuschutzgebieten (wie z.B. hier bei uns "Auf der Platte") gegriffen, sondern auch bei den sogenannten ABA Gebieten, von denen es in Deutschland hunderte gibt. Streckenfliegen wäre damit weitgehend zum Erliegen gekommen.

Glücklicherweise hat sich der DHV hier seit Jahren beim LBA für eine Lösung eingesetzt und nun ein erfreuliches Urteil vom Bundeverwaltungsgericht erkämpft, das im Kern besagt, dass die Naturschutzbehörden nicht in Luftfahrtregelungen einzugreifen haben. Dass solch ein Urteil heutzutage gefällt wird, ist überaus erstaunlich. Wer sich den ganzen DHV Artikel Anschein will, kann dies hier gerne tun. 

Und erneut muss man sagen, ohne DHV könnten wir in Deutschland nicht so fliegen, wie wir es seit Jahrzehnten dürfen.