Aufnahmekonditionen

1. Aktive Mitgliedschaft

Der schriftliche Aufnahmeantrag (online) des Anwärters auf die aktive Mitgliedschaft wird durch den Vorstand innerhalb von 4 Wochen bearbeitet. Erhält der Anwärter einen positiven Bescheid, so wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr und der Beitrag für die DHV Mitgliedschaft von seinem Konto per Lastschrift eingezogen. Der Einzug der Beiträge für die folgenden Jahre erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres. Hinweis: Ist das Neumitglied bereits per Einzelmitgliedschaft im DHV beigetreten, so verringern sich der jährliche Beitrag, da die DHV Mitgliedschaft über einen Verein deutlich günstiger ist.

Es wird eine Aufnahmegebühr* von 255 € erhoben. Die Aufnahmegebühr ist in halbjährigen Teilbeträgen zu je 63,75 €, erstmalig 6 Monate nach Eintritt, fällig und wird vom Konto des Mitglieds eingezogen. Bei Familienmitgliedern und Paaren wird die Aufnahmegebühr nur einmal erhoben. Auszubildende und Studenten zahlen die Hälfte.

2. Passive Mitgliedschaft

Der schriftliche Aufnahmeantrag (online) des Anwärters auf die passive Mitgliedschaft wird durch den Vorstand innerhalb von 4 Wochen bearbeitet. Erhält der Anwärter einen positiven Bescheid, so wird der anteilige Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr von seinem Konto per Lastschrift eingezogen. Der Einzug der Beiträge für die folgenden Jahre erfolgt jeweils zum Anfang des Jahres. Wird die Mitgliedschaft von passiv auf aktiv umgewandelt, gilt oben genannte Regelung.

Kostenübersicht Mitgliedschaft und Flugbetrieb
Mitgliedsbeitrag Aktive 50,00 €/Jahr
Mitgliedsbeitrag Aktive in Ausbildung/Studium 25,00 €/Jahr
Mitgliedsbeitrag Aktive unter 18 Jahren beitragsfrei
Mitgliedsbeitrag Passive 15,00 €/Jahr
DHV Beitrag Aktive 49,00 €/Jahr
Startgebühr für Gastflieger 5,00 €/Tag

Für Mitglieder entstehen beim Fliegen an der Winde keine zusätzlichen Kosten!

3. Zustimmung zur Datenschutzerklärung und Vereinssatzung

Der 1. Para-Ski-Club Saar richtet sich nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aus. Deshalb ist eine Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung obligatorisch. Eine Mitgliedschaft ohne diese Zustimmung ist nicht möglich. Nur damit können wir effizient arbeiten und jedem Mitglied die gleichen Rahmenbedingungen zusichern.

Ebenso muss man unserer aktuell gültigen Vereinssatzung zustimmen.

4. Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung muss bis zum 30. September des aktuellen Kalenderjahres eingegangen sein. Gezahlte Beiträge und die Aufnahmegebühr werden nicht zurückerstattet.
Möchte man auch aus dem DHV austreten ist die Kündigungsfrist 30.10. eines Kalenderjahres einzuhalten.

 

*Aufnahmegebühr

Noch ein Satz zur Aufnahmegebühr. Warum Aufnahmegebühr?
Als Windenschleppgemeinschaft sind wir, um unseren Sport ausüben zu können, auf bestimmte Voraussetzungen angewiesen. Das sind einerseits vernünftige und zugelassene Schleppgelände und andererseits das notwendige Material. Der Verein muss mit Winde, Quad und Funktechnik ein Equipment im Wert von mindestens 20.000 € vorhalten. Diesen Grundstock können wir nur über eine entsprechende Aufnahmegebühr gewährleisten. Nur damit ist sicher gestellt, dass jeder seinen individuellen Anteil an den Gemeinkosten leistet.

Die laufenden Kosten sind so kalkuliert, dass jeder Pilot günstig in die Luft kommt. Zu dem Jahresbeitrag kommen keine weiteren Kosten pro Schlepp hinzu. Auf Dauer gerechnet ist eine Aufnahmegebühr mit anschließend moderaten Jahresbeiträgen ohne Zuzahlung von Schleppgebühren sicher gerechter und günstiger, als hohe Jahresbeiträge.

Wir bauen hier auf das Verständnis der künftigen Vereinsmitglieder.